Statuten des Kegelclubs
NRW SKC Lassiranda Densy-Wilya n.e.V.
I. Abschnitt: Allgemeines
§ 1. Geltungsbereich
· Diese Satzung gilt für alle Kegelveranstaltungen des
NRW SKC Lassiranda Densy-Wilya n.e.V
·
Mit dem Eintritt in den Kegelclub stimmt jeder automatisch den Satzungsbestimmungen zu
· Die Satzung gilt auch für Gastkegler
§ 2. Kegelabend
Das Kegeln findet alle 4 Wochen beginnend ab dem 06.05.2006 im Restaurant Leuters, Mühlentor 19, 48629 Metelen (Tel.: 02556/394) statt
§ 3. Kegelzeit
Das Kegeln beginnt um 17:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr
§ 4. Aktuelle Mitglieder
Name Vorname
Alfers Marcel
Artmann Stephan
Bröker Dirk
Hermeling Markus
Hueske René
Meiring Dirk
Meiring Frank
Schiermann Sebastian
§ 5. Neuaufnahme
Der Entscheid zur Aufnahme eines neuen Mitgliedes, setzt die Anwesenheit jedes Kegelbruders, sowie einen einstimmigen Beschluss voraus
Neumitglieder müssen bei Eintritt in den Kegelclub eine Runde Bier, sowie eine Runde Kurzen zahlen
Der ausstehende Beitrag des laufenden Jahres ist nachzuzahlen (Berechnungsgrundlage ist der Zeitraum nach der letzten Jahreshauptversammlung)
§ 6. Austritt
Nach Begleich sämtlicher Schulden, erhalten ausscheidende Mitglieder ihre eingezahlten Monatsbeiträge des laufenden Jahres aus der Kegelkasse zurück (Berechnungsgrundlage auch hier der Zeitraum nach der letzten Jahreshauptversammlung)
Des Weiteren verzichten sie auf etwaige Forderungen
§ 7. Gastkegler
Gastkegler zahlen die für sie an dem Kegelabend angefallenen Strafen, sowie eine Runde Kurzen den Anwesenden
§ 8. Vergleichskegeln
Um unsere sportlichen Fähigkeiten zu bestätigen sind Vergleichskegeln eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Jeder Kegelbruder ist demnach ermächtigt die Herausforderung eines anderen Kegelclubs anzunehmen
Genauere Absprachen (Termin, Ort etc.) finden jedoch im Kreise aller statt
§ 9. Generalversammlung
Die Generalversammlung findet jeweils im Abstand von ca.12 Monaten statt (Zeitraum August). Eine genaue Absprache erfolgt termingerecht
Die Anwesenheit aller Mitglieder ist Pflicht
Unter besonderen Umständen ist es möglich, eine außergewöhnliche Generalversammlung auszurufen. Der Antrag ist an den Kegelvater zu stellen
§ 10. Änderung der Statuten / Satzung
Satzungänderungen,- ergänzungen können mit einer ¾ Mehrheit, diesem entsprechen zur Zeit 6 Mitglieder, auf der Generalversammlung beschlossen werden (Ausnahme § 5)
§ 11. Ämterverteilung
Aufgeführte Ämter werden derzeit beim NRW SKC Lassiranda Densy-Wilya n.e.V. von folgenden Mitgliedern besetzt:
Kegelvater - Sebastian Schiermann
Stellvertretender Kegelvater - Marcel Alfers
Kassenführer - Stephan Artmann
Stellvertretender Kassenführer - Dirk Bröker
Allrounder - Markus Hermeling
Schriftführer - René Hueske
Kassenprüfer I - Dirk Meiring
Kassenprüfer II - Frank Meiring
Jedes Jahr werden die Ämter im Nachrückverfahren neu besetzt. D.h., dass beispielsweise der amtierende Kassenprüfer II im darauf folgenden Jahr zum Kegelvater ernannt wird
Neumitglieder werden alphabetisch eingeordnet und dem entsprechenden Posten zugewiesen
§ 12. Kassenbericht
Jedes ½ Jahr ist ein Kassensturz durchzuführen. Eine kurze Zusammenfassung wird durch den Kassenführer beim Kegeln vorgelegt
Ein ausführlicher Jahresbericht des Kassenführers, sowie der Kassenprüfer ist den Mitgliedern auf der Generalversammlung offen zu legen
§ 13. Tageskönig
An jedem Kegelabend wird durch 3 Wurf in die Vollen der Tageskönig ermittelt. Sollte nach 3 Wurf zwischen zwei oder mehreren Keglern Gleichstand bestehen, so hat jeder noch einen Wurf zu absolvieren. Dieser Ablauf wiederholt sich so lange, bis es zu einer eindeutigen Entscheidung gekommen ist
Beim alljährlichen Königskegeln wird durch die Summierung der errungen Titel schließlich der Jahreskönig gekürt
Als Anerkennung erhält dieser ein Geschenk in Höhe von ca. 20,- €
§ 14. Pumpenkönig
Pumpenkönig ist derjenige Kegelbruder mit den meist geworfenen Pumpen des Kegelabends, addiert zu den Pumpen vorheriger Kegelveranstaltungen
Dieser erhält im Anschluss des Kegelabends eine „Pumpenmütze“, die er beim darauf folgenden Kegeln in der Zeit von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr durchgehend zu tragen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er eine Runde Bier zu zahlen
§ 15. Königskegeln
Das Königskegeln findet jeweils im Oktober auf einer neutralen Kegelbahn statt. Die Vorbereitungen obliegen dem noch amtierenden Kegelkönig sowie dem Kegelvater
Durch 50 Wurf in die Vollen wird der Kegelkönig ermittelt
Königstrophäe: - Der Kegelkönig erhält an diesem Abend den Königspokal, den er für ein Jahr in seinen Besitz schließt - Der Kegelkönig ist verpflichtet, diesen mit einer Gravur (Jahreszahl sowie Name) zu versehen. Als Beweis dafür hat der amtierende Kegelkönig am nächsten Kegelabend (sollte Dieser jedoch früher eintreten als 4 Wochen nach Errungenschaft des Titels, so verschiebt sich der Termin um einen weiteren Kegelabend) den Pokal zu präsentieren. Bei Nichterfüllen zahlt er eine Runde Bier
§ 16. Weihnachtskegeln
Das alljährliche Weihnachtskegeln findet jeweils auf der Heimatbahn im Dezember statt
Die Organisation / Durchführung liegt beim Kegelvater
§ 17. Kegeltour
Soweit nicht anders vereinbart, findet jedes Jahr eine Kegeltour statt. Weitere Ausführungen zu diesem Punkt werden jeweils zu gegebener Zeit besprochen
II. Abschnitt: Gebührenordnung / Strafenkatalog
§ 18. Bezahlung offener Beträge
Mit Beginn des Kegelabends haben die Strafen des letzten Kegelns beglichen zu sein. Die Kegelbrüder haben dabei die Wahl zwischen Bareinzahlung vor Ort oder aber vorab geleisteter Überweisung auf das Konto 372760306 der Sparkasse Metelen (BLZ 403 510 60)
Werden die Schulden nicht zeitgerecht beglichen, fallen weitere 2,50 € an Ausnahme: Entschuldigtes Fehlen
§ 19. Monatsbeitrag
Der Monatsbeitrag beläuft sich auf 10,- €, dessen Zahlung im Prozedere der Bezahlung offener Beiträge (§ 18) erfolgt
§ 20. Bahnmiete
Für die Bahnmiete in Höhe von 18,- € (3 Stunden à 6,- €) kommen alle Mitglieder zu gleichen Teilen auf (auch am Kegelabend nicht Anwesende). Ausgeschlossen davon ist der Tageskönig. Der daraus resultierende Betrag von 2,60 € je Kegelbruder wird als Strafe verrechnet und ist somit spätestens am nächsten Kegelabend zu begleichen
§ 21. Entschuldigtes Fehlen
Fehlt ein Mitglied am Kegelabend entschuldigt, so hat dieser den Durchschnitt der angefallenen Strafen zu zahlen
Die Abmeldung hat jedoch spätestens 2 Tage vor Kegelabend beim Kegelvater zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall tritt § 22 in Kraft
Ausnahme: Es liegen äußerst triftige Gründe vor
§ 22. Unentschuldigtes Fehlen
Fehlt ein Mitglied am Kegelabend unentschuldigt, so hat dieser den Durchschnitt der angefallenen Strafen sowie einen Obolus von 15,- € zu zahlen
Ausnahme: Es liegen äußerst triftige Gründe vor
§ 23. Verspätetes Erscheinen am Kegelabend
Wer später als 17:00 Uhr erscheint, wird zur Kasse gebeten. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei anteilsmäßig an die entstandenen durchschnittlichen Strafen des letzten Kegelns. Zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage wird die Kegelzeit von 3 Stunden entsprechend in Drittel aufgeteilt. Dabei ergibt sich folgende Staffelung: - Verspätung in einem Zeitraum von 17:00 Uhr – 18:00 Uhr = 1/3 der letzten durchschnittlich entstandenen Strafen - Verspätung in einem Zeitraum von 18:00 Uhr – 19:00 Uhr = 2/3 der letzten durchschnittlich entstandenen Strafen - Verspätung in einem Zeitraum von 19:00 Uhr – 20:00 Uhr = 3/3 der letzten durchschnittlich entstandenen Strafen
§ 24. Erscheinen trotz entschuldigtem Fehlens
Erscheint ein Kegelbruder, der sich im Vorfeld bereits offiziell abgemeldet hat dennoch zum Kegeln, so zahlt dieser 2,50 € sowie falls eintreffend, die nach § 23 anfallenden Strafen. Dadurch wird ein Umgehen des § 22 vorgebeugt
§ 25. Demolieren der Kegelbahn, Einrichtung
Jedes Mitglied hat sich angemessen während des Kegelabends zu verhalten. Mutwilliges Demolieren, Verschmutzen der Kegelbahn, der Tafel oder anderer Gegenstände bzw. der Einrichtung zieht eine Strafe von 2,50 € mit sich
26. Glas umkippen
Kippt ein Kegelbruder ein Glas um, so fallen 0,50 € Strafe an
§ 27. Mogeln während des Kegelabends
Mogelt ein Spieler in irgendeiner Weise (auch aus Unachtsamkeit), so hat dieser eine Runde „Orgasmus“ zu zahlen
§ 28. Handynutzung
Die Handynutzung auf der Kegelbahn ist nur begrenzt erlaubt. Besondere Umstände bzw. die Notwendigkeit erlauben es zu telefonieren
Sollte das Handy eines Kegelbruders klingeln, so hat dieser eine Strafe von 1,- € zu zahlen (Vibrationsalarm ausgeschlossen)
SMS’en oder sonstige Spielereien mit dem Handy werden mit einer Strafe von 2,- € versehen
§ 29. Frau auf der Bahn
Sollte eine Freundin / weibliche Bekanntschaft (die Bedienung ist davon ausgeschlossen) eines Kegelbruders die Kegelbahn unangemeldet betreten, so hat der Betroffene eine Runde Bier zu zahlen
§ 30. Glöckchen
·
Ertönt das Glöckchen, ist eine Strafe von 0,50 € fällig
§ 31. Bahn betreten
·
Betritt ein Spieler absichtlich oder unabsichtlich die Bahn, so hat dieser 0,50 € zu bezahlen
· Ausgenommen ist die Tatsache, dass die Bahn einen Defekt aufweist sowie § 33
32. Kugel bringen
·
Eine Kugel gilt als erfolgreich gebracht, wenn der Kegler sich noch nicht von seinem Platz erhoben hat oder der Kegler sich nicht auf der Bahn befindet
· Wird einem Kegler die Kugel gebracht, zahlt dieser 0,50 € Strafe
· Wird die Kugel vergeblich gebracht, zahlt der Ausführende eine Strafe von 0,50 €
§ 33. Kugel einholen
· Versucht ein Spieler die Kugel eines Keglers einzuholen und
- gelingt ihm dies ohne dass Kegel fallen, so zahlt der Kegelnde eine Strafe von 2,- €
- gelingt ihm dies nicht, so zahlt der Laufende eine Strafe von 2,- €
Ausnahme: „Behindertenkegeln“
§ 34. Pumpe
· Wirft ein Kegler eine Pumpe, wird diese mit 0,20 € geahndet
· Sonderfall: Gelingt die Kugel aus der Gasse wieder auf die Bahn, so gilt auch dieser Wurf als Pumpe. Umgeworfene Kegel werden nicht anerkannt
§ 35. Schwuttenwurf
· Kegelt ein Spieler die Kugel mit beiden Armen zwischen den Beinen, so gilt dies als Schwuttenwurf und der Kegler hat 1 Runde „Orgasmus“ zu bezahlen
§ 36. Lustwurf
·
Kegelt ein Kegler aus der Reihe, gilt dies als Lustwurf und 0,50 € Strafe sind fällig
§ 37. Kugel fallen lassen
·
Lässt ein Kegler die Kugel beabsichtigt oder unbeabsichtigt fallen, so zahlt dieser eine Strafe von 1,- €
§ 38. Kugel verlässt die Bahn
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Verlässt eine Kugel die Bahn, hat der Kegler eine Strafe von 1,- € zu bezahlen
§ 39. Durchkegeln / Holz ist Pflicht
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Bei punktlosen Würfen (einem Wurf durch das Kegelbild, ohne einen Kegel abzuräumen) muss eine Runde Pils gezahlt und der Wurf wiederholt werden
· Ausnahme: „Niedrige Hausnummer“
§ 40. Verlorene Spiele
Die letzten drei Kegler eines Spiels werden jeweils zur Kasse gebeten. Dabei ergibt sich folgende Staffelung:
Letzter Platz: 1,50 € Zweitletzter Platz: 1,- € Drittletzter Platz: 0,50 €
Werden Mannschaftsspiele verloren, so zahlen alle Spieler der Verlierermannschaft 0,50 €
Ausnahmeregelungen sind bei bestimmten Spielen möglich
§ 41. „Alle Neune“
·
Gelingt einem Kegler der Wurf „Alle Neune“, so erhält dieser aus der Kegelkasse 0,25 l Bier / Krefelder / Alster oder Tango
· Alle anderen Kegler zahlen eine Strafe von 0,20 €
§ 42. „Kranz“
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Gelingt einem Kegler der seltene Wurf „Kranz“, so zahlen alle anderen Mitglieder 1,- € Strafe
§ 43. „Hinterholz aus den Vollen“
·
Gelingt einem Kegler der seltene Wurf „Hinterholz aus den Vollen“, so hat dieser eine Runde Bier zu bezahlen
· Als Gegenleistung erhält der Werfer vom Kegelclub eine Zeitungsanzeige
§ 44. „Acht ums Vorderholz“
Gelingt einem Kegler der seltene Wurf „Acht ums Vorderholz“, so hat dieser eine Runde Bier zu bezahlen
Als Gegenleistung erhält der Werfer vom Kegelclub eine Zeitungsanzeige
§ 45. „Hohe bzw. Niedrige Hausnummer“
Erzielt ein Kegler hierbei eine Schnapszahl, so hat dieser eine Runde „Orgasmus“ zu zahlen
Mit dieser Unterschrift erkläre ich, dass mir die Kegelstatuten des
NRW SKC Lassiranda Densy-Wilya n.e.V. bekannt sind und ich sie im vollen Umfang akzeptiere.
Marcel Alfers ………………………………………
Stephan Artmann ………………………………………
Dirk Bröker ………………………………………
Markus Hermeling ………………………………………
René Hueske ………………………………………
Dirk Meiring ………………………………………
Frank Meiring ………………………………………
Sebastian Schiermann ……………………………………...
Metelen, den 23.10.2007